Gutachten Privatpersonen/Industrie

Sind Sie Freiberufler und Ihr Finanzamt ist anderer Auffassung und legt weiterhin Wert auf die Zahlung der Gewerbesteuer? Die Frage, ob jemand Freiberufler oder Gewerbetreibender ist, ist regelmäßiger Streitgegenstand mit Finanzbehörden. Freiberufler ist nach ständiger deutscher Rechtsprechung, wer einem dem Ingenieur ähnlichen Beruf nachgeht und eine dem Ingenieur änliche Berufsausbildung aufweist. Wir erstellen entsprechende Gutachten zur Vorlage bei den Finanzbehörden. Finanzbehörden akzeptieren für solche Bewertungen in der Regel nur Gutachten von vereidigten Sachverständigen. Lesen Sie mehr dazu im Menüeintrag “Freiberufler”.

Sind Sie ein Industrieunternehmen?

Wenn IT-Anlagen in Produktivumgebungen ausfallen, erzeugt dieser Ausfall enorme Folgekosten durch still stehende Prozesse in Produktion und Verwaltung.

In solchen Fällen steht der Betreiber meist vor dem Dilemma, einerseits den Schaden, und zwar seine Ursachen und seinen Umfang, gerichtsverwertbar dokumentieren zu müssen, andererseits seine Anlage möglichst schnell wieder in Betrieb nehmen zu können, um die weiteren Produktionsausfallkosten zu minimieren.

Jede durchgeführte Reparatur eines solchen Defekts ohne besondere dokumentationsbegleitende Maßnahmen eines Außenstehenden erschwert im Fall eines Rechtsstreits die spätere Beweisführung zur Schadensursache und zum genauen Schadensumfang.

Ein Schadensereignis, bei dem der Geschädigte einen späteren Konflikt bezüglich der entstehenden Kosten vermutet, sollte daher von Beginn an von einem vereidigten Sachverständigen begleitet werden. Eine solche Vorgehensweise sichert später eine gerichtsverwertbare Grundlage für die Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Lesen Sie mehr dazu im Menü-Eintrag “Ist-Zustand Dokumentation”.